AGB
Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind für unsere Schwimmkurse anmelden möchten und danken Ihnen für Ihr Vertrauen. In Folge haben wir für Sie die wichtigsten Informationen, die Ihre Anmeldung betreffen, zusammengefasst.
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote der Schwimmschule–Susanne. Änderungen bleiben vorbehalten und werden den Kunden durch Publikation auf dieser Webseite mitgeteilt.
Anmeldung, Kursbestätigung und Annullation
- Die Anzahl Plätze in unseren Kursen ist begrenzt. Es besteht kein Anspruch auf einen freien Platz.
- Unverbindliche Neuanmeldungen sind jederzeit via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular möglich.
- Neuanmeldungen für Fortsetzungskurse haben gegenüber Neuanmeldungen Vorrang und werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Kursbeginn. Teilnehmende in laufenden Kursen werden zu gegebener Zeit über die Fortsetzung informiert.
- 14 Tage vor Kursbeginn erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Kursbestätigung mit den Kursdaten und den Kurszeiten.
- Das Kursgeld wird am ersten Kurstag bar eingezogen.
- Schriftliche Annullationen sind bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos. Danach behält sich die Schwimmschul-Susanne die Verrechnung eine Bearbeitungsgebühr von maximal CHF 50.- vor.
- Nach Kursbeginn werden grundsätzlich keine Kursgelder mehr zurückerstattet.
- Bei Nichterscheinen am Kurstag bleibt der gesamte Kursbetrag geschuldet.
Aufsicht und Sicherheit
- Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule-Susanne beginnt mit dem Beginn der Lektion am Schwimmbecken und endet nach der Verabschiedung der Teilnehmenden am Ende der Lektion.
- Aus Gründen der Sicherheit und Hygiene sind während den Lektionen am Schwimmbecken keine Zuschauer oder Begleitpersonen zugelassen.
Ausfall von Kursen bzw. Lektionen
- Kann ein gebuchter Kurs aufgrund zu wenig Anmeldungen oder plötzlicher Erkrankung der Kursleitung nicht stattfinden, so ist die Schwimmschule-Susanne nicht verpflichtet einen zeitlichen Ersatz anzubieten.
- Allfällige bereits geleistete Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet oder auf Wunsch für zukünftige Buchungen gutgeschrieben.
- Können Lektionen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. bei technischen Problemen, Naturgewalten, Pandemien) nicht stattfinden, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
Kursversäumnisse in Folge von Krankheit oder Unfall
- Bei längerem Kursunterbruch in Folge von Unfall (ab drei verpassten und aufeinander folgenden Lektionen) können die versäumten Lektionen gegen Vorweisen eines gültigen Arztzeugnisses bei einer erneuten Kursbuchung angerechnet werden.
- Falls ein Kurs aus gesundheitlichen Gründen (mit Arztzeugnis) abgebrochen werden muss, so werden die verbliebenen Lektionen (ab Zeitpunkt des Kursabbruchs bis Ende der laufenden Kursperiode) ebenfalls bei einer erneuten Kursbuchung angerechnet.
- Die erneute Kursbuchung hat in beiden Fällen binnen 12 Monaten seit dem Kursunterbruch zu erfolgen - bei späteren Buchungen verfällt der Anspruch auf die Gutschrift.
Kein nachholen und keine Rückerstattung versäumter Lektionen
- Grundsätzliche besteht kein Anspruch auf das Nachholen von versäumten Lektionen und auf die Rückerstattung der Kursgebühren von versäumten Lektionen.
- Besonders sei darauf hingewiesen, dass die Schwimmschule-Susanne keine Kosten rückerstattet, wenn das Kind keine Lust mehr hat am Unterricht teilzunehmen oder den Kurs abbrechen möchte, während der Schulzeit für längere Zeit in die Ferien verreist oder eine neue Kursleitung (Stellvertretung) nicht akzeptiert.
Programm- und Preisänderung
- Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Versicherung und Haftung
- Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Unfälle, Sach-oder Haftpflichtschäden wird keine Haftung übernommen.
Sonstiges
- Bitte unterlassen Sie das Fotografieren und Filmen wegen möglichem Missbrauch.
Langenthal, März 2023